DIN-Norm zitieren

Wie wird die DIN-Norm zitiert? Normen wie DIN, ISO oder EN sind für die Bachelorarbeit oder Master-Thesis oft eine wesentliche Informationsquelle, z.B. wenn das Audit nach DIN 19011 oder ein Qualitätssystem nach DIN EN ISO 9001 in der wissenschaftlichen Arbeit berücksichtigt werden muss. Dieser Beitrag zeigt Ihnen mit Beispielen, wie Sie Normen korrekt zitieren.

Herausgeber bzw. Autor der Norm benennen

Das Wichtigste zum Verständnis vorab: Normen sind keine Gesetze. Normen sind Übereinkünfte der Wirtschaft, mit deren Hilfe die Zusammenarbeit zwischen Organisationen – also auch Unternehmen – vereinfacht werden soll. Somit ist die Normungsorganisation, die für eine konkrete Norm verantwortlich ist, wesentlicher Teil der späteren Quellenangabe in Ihrer Arbeit.

Es gibt verschiedene Normungsorganisationen:

  • DIN: Eine DIN-Norm geht auf das Deutsche Institut für Normung e.V. zurück.
  • EN: Hier handelt es sich um eine Norm mit europaweiter Geltung. Diese wird von einer der drei Stellen CEN (Europäisches Komitee für Normung), CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) oder ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) in Kraft gesetzt.
  • ISO: Eine Norm mit internationaler Geltung, meist von der International Organisation for Standardisation (IOS) verabschiedet.

Bei den Normungsorganisationen gibt es Arbeitskreise, die mit der Normerstellung und –pflege beauftragt sind. In den Arbeitskreisen sind Menschen tätig, die man genau genommen als Autorinnen und Autoren für die Quelle benennen könnte. Doch stehen die Autoren hinter der Organisation zurück, weshalb die Organisation als Herausgeber zu nennen ist.

Damit kennen wir für eine DIN-Norm schon den Beginn des Eintrags im Quellenverzeichnis:

DIN e.V. (Hrsg.) oder

Deutsches Institut für Normung e.V. (Hrsg.)

Selbstverständlich können Sie statt „Hrsg.“ auch „Herausgeber“ oder „Hg.“ schreiben, ganz so wie es Ihre wissenschaftliche Betreuung oder der Zitierstandard Ihrer Hochschule vorgibt.

Die Norm selbst genau spezifizieren

Eine Norm, z.B. die DIN 69901 (Projektmanagement – Projektmanagementsysteme) kann ihrerseits aus mehreren Teilen bestehen. Dann wird der Teil hinter der Norm mit einem Bindestrich angegeben.

Da Normen regelmäßig aktualisiert werden, muss auch die Fassung der Norm, mit der Sie arbeiten, aus Ihren Zitaten und der Quellenangabe ersichtlich sein. Dies erreicht man, indem nach der Norm und der eventuellen Nennung des Teils nach einem Doppelpunkt Jahr und Monat angegeben werden.

Beispiel: Sie wollen sich auf die Projektmanagement-Norm 69901 und dort deren ersten Teil, „Grundlagen“, beziehen, da dort Regeln für Projektmanagementsysteme enthalten sind. Die Norm liegt Ihnen in der Fassung vom „Januar 2009“ vor.

Die korrekte Angabe des „Titels“ Ihrer Quelle lautet dann:

DIN 69901-1:2009-01

Fundstelle identifizieren

Für ein vollständiges Zitat, das eine nachvollziehbare Quellenangabe referenziert, muss auch die Fundstelle genannt werden.

Liegt Ihnen die Norm als PDF vor, geben Sie wie bei anderen Druckwerken die Seite an. Lesen Sie den Text online, z.B. in einer HTML-Fassung, geben Sie Fundstelle durch Nennung des Kapitels, ggf. des Unterkapitels sowie des Buchstabens einer Aufzählung an.

Beispiel für den erweiterten Kurzbeleg mit Fußnoten: Ein vollständiger Eintrag im Fußnotenbereich sieht beim erweiterten Kurzbeleg dann aus wie folgt:

Vgl. DIN e.V. (Hrsg.), DIN 69901-1:2009-01, 2009, S. 7.

Oder, bei Nennung des Kapitels:

Vgl. DIN e.V. (Hrsg.), DIN 69901-1:2009-01, 2009, Kap. 4.3.

Eintrag im Quellenverzeichnis

Für das bibliographisch korrekte Quellenverzeichnis benötigen Sie noch eine Information: den Veröffentlichungsort. DIN-Normen werden in Deutschland ausschließlich vom Beuth-Verlag mit Sitz in Berlin publiziert, womit wir nun alle Angaben haben.

Insgesamt ergibt sich damit folgender Aufbau für die Nennung der Beispielquelle im Literatur- und Quellenverzeichnis, wenn der erweiterte Kurzbeleg verwendet wird:

DIN e.V. (Hrsg.) (DIN 69901-1:2009-01, 2009): DIN 69901-1:2009-01, Projektmanagement – Projektmanagementsysteme, Teil 1: Grundlagen, Beuth-Verlag, Berlin, 2009.

Eine Auflage muss nicht angegeben werden, da diese durch die Fassung bzw. das Revisionsdatum bereits ersichtlich ist. Soll zugleich die internationale Geltung (z.B. ISO) erwähnt werden, kann die ISO-Norm in obiges Beispiel eingebaut werden wie der Beuth-Verlag es vorschlägt.

…und bei reinem Kurzbeleg?

Und wie sieht die Zitation aus, wenn Sie den reinen Kurzbeleg verwenden? Falls Sie den reinen Kurzbeleg in Ihrer Arbeit verwenden, können Sie im Fußnotenbereich eine kürzere Darstellung erreichen, indem Sie schreiben:

Beispiel für den reinen Kurzbeleg:

Vgl. DIN 69901-1:2009-01 (2009), S. 7.

Im Quellenverzeichnis lautet der Eintrag dann – nur bei reinem Kurzbeleg(!):

DIN 69901-1:2009-01 (2009): Projektmanagement – Projektmanagementsysteme, Teil 1: Grundlagen, Beuth-Verlag, Berlin, 2009.

Muss die Fassung immer angegeben werden?

Im Quellenverzeichnis muss die Fassung bzw. Revision auf jeden Fall angegeben werden. Im Fußnotenbereich kann in Abstimmung mit der wissenschaftlichen Betreuung darauf verzichtet werden, wenn die Arbeit die Norm z.B. nur am Rande thematisiert und der Fokus der Arbeit auf einem anderen Gebiet liegt. Bei wissenschaftlichen Arbeiten, für die der Umgang mit Normen zentral ist (z.B. aus dem Bereich Qualitätsmanagement) sollte – auch als Ausweis der wissenschaftlich exakten Arbeitsweise – der kleine Extraaufwand der Nennung in jedem Fall in Kauf genommen werden.

16 Kommentare

  • Anna

    Guten Tag Herr Träger,
    zu diesem Abschnitt habe ich noch eine Frage.
    Wie lautet die korrekte Nennung einer ISO im Fließtext?
    Bspw. …nach DIN EN ISO…
    Herzlichen Dank und viele Grüße

    • Thomas Träger

      Sehr geehrte Studentin,
      so, wie Sie es skizzieren, ist es schon gut: Wenn die von Ihnen angesprochene Norm zu den drei Gültigkeitskreisen DIN, EN und ISO gehört, dann würde ich noch die konkrete Nummer und ggf. die Revision nennen, also z.B. „Entsprechend der aktuellen Fassung der DIN EN ISO 14001 wird in vorliegender Arbeit das Umweltmanagementsystem als … definiert.(Fußnotenzeichen)“ In der Fußnote wird dann der genaue Fundort für die Definition angegeben und auch die Revision genannt (z.B. DIN EN ISO 14001:2015).

      Natürlich können Sie auch die verwendete Revisionsnummer bei erster Nennung im Text mit angeben: „…DIN EN ISO 14001:2015, im Folgenden vereinfacht als DIN EN ISO 14001 bezeichnet.“
      Es freut mich, wenn Ihre Frage beantwortet ist.

      Viele Grüße
      Thomas Träger

  • Zeschke

    Hallo Herr Träger,
    kann ich eine DIN-Norm auch zitieren, die ich in unterschiedlichen Werken so gefunden habe und somit 1:1 wiedergegeben ist, z. B. DIN ES ISO 10075-1, Definition nach: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, 2015
    Viele Grüße und schon einmal vorab Danke

    • admin

      Hallo Frau Z.,
      grundsätzlich gilt immer, dass Sie sich um die Primärquelle, hier also die DIN EN ISO 10075, bemühen sollten. Übertragungsfehler in der Sekundärquelle lassen sich so ausschließen. Im Fall der DIN-Normen können Sie versuchen, über die Hochschulbibliothek an diese zu gelangen.
      Wenn Sie nicht an die Orignalquelle gelangen können, dann handelt es sich für Sie um ein „unvermeidliches“ Rezitat. Ihr Ansatz dazu ist schon gut, aber zu ungenau, z.B. fehlen Herausgeber und die Seitenangabe. Bei Verwendung des erweiterten Kurzbelegs als Zitierstil sieht ein korrektes Zitat wie folgt aus:

      Vgl. DIN EN ISO 10075-1:2017, zit. nach IFA (Hrsg.), Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, 2015, S. XY.

      Freut mich, wenn Ihnen dies hilfreich ist. Viele Grüße
      Thomas Träger

  • Mara de Boer

    Guten Tag Herr Träger,

    könnten Sie mir mit diesem Beispiel weiterhelfen? Und zwar geht es um das Zitieren folgender ISO Norm:

    Unter der ISO 4049:2019 „Dentristry- Polymer-based filling, restoration and luting-materials” werden….. festgelegt (International Organization Standardization, 2019).

    Ist es hier erforderlich, die ISO als Herausgeber im Zitat zu nennen? Zitierst wäre (Autor, Datum). Oder genügt die Angabe der ISO Norm inkl. Titel-Jahr und entsprechende Erwähnung im Quellenverzeichnis.

    Über eine kurze Rückmeldung von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

    Lieben Gruß

    • admin

      Sehr geehrte Studentin,

      es kommt darauf an, wie Ihr Textfragment weitergeht und was Sie damit ausdrücken wollen: Wenn Sie eine Art Inhaltsangabe zur Norm ISO 4049 in der Revision von 2019 erstellen und In-Text zitieren, ist Ihr Beispiel m.E. korrekt.

      Wenn Sie aber nach dem „…“ noch spezifischer werden, fehlt die Fundstelle. Falls Sie In-Text zitieren (Harvard) und nur eine Norm aus dem Jahr 2019 referenzieren, kann „(ISO, 2019, S. XY)“ ausreichend sein. Sind es mehrere Normen aus 2019, dann entsprechend 2019a, 2019b etc.

      Zur Herausgeberschaft: Technisch ist die ISO Herausgeber, natürlich stehen dahinter Menschen, die man auch als Autor identifizieren kann. Das macht man aber nicht, daher ist „ISO (Hrsg.), 2019, S. XY“ in jedem Fall korrekt, „ISO, 2019, S. XY“ auch, wenn Ihre Gutachterin bzw. Ihr Gutachter es etwas lockerer sieht.

      Freut mich, wenn Ihnen dies hilfreich ist.
      Viele Grüße
      Thomas Träger

  • Nasrat

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Träger,

    danke für die Zitierhinweise. Sie haben mir viel weiter geholfen.

    Eine Frage zum gleichen Thema: Würde diese Zitierweise auch für Richtlinien von DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik gelten?

    Bspw. die Fußzeile: 1 Vgl. DIBt (Hrsg.), MIndBauRL: 2019-05, Kap. 3.
    In dem Verzeichnes würde dann: 1 DIBt (Hrsg.) (MIndBauRL: 2019-05, 2019): Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau Ausgabe 2:2019-05, Kap. 3. stehen

    Danke im Voraus.
    MfG,
    Nasrat

    • Thomas Träger

      Sehr geehrter Nasrat,
      vielen Dank für Ihr Feedback. Das Schema lässt sich ebenso auf Bautechnik-Normen anwenden.

      Ihre Beispiele richten sich nach dem erweiterten Kurzbeleg. Das Beispiel zur Fußnote ist richtig, sofern Sie die Fundstelle (z.B. durch Seitenangabe) nicht noch genauer spezifizieren können.
      Das Beispiel aus dem Quellenverzeichnis kann noch leicht verbessert werden: Es fehlt der Ort der Veröffentlichung (Beim DIBt ist dies üblicherweise „Berlin“). Nicht angeben müssen Sie die Fundstelle („Kap. 3“), denn die steht bereits in der Fußnote.

      Freut mich, wenn Ihnen dies hilfreich ist.
      Viele Grüße
      Thomas Träger

  • Alex Bopp

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Träger,

    wie wird die Quelle einer Norm in der aktuellen Fassung eingestuft. Ist diese als Primärquelle zu werten oder ist ausschließlich die Urfassung als solches anzusehen.

    Freundlichste Grüße aus Sinsheim/Heidelberg

    • Thomas Träger

      Sehr geehrter Schreiber,
      die Norm ist in der jeweiligen Fassung eine Primärquelle. Bei den Bezeichnungen „Primärquelle“ bzw. „Sekundärquelle“, „Tertiärquelle“ geht es nicht um Auflagenhöhe oder Revisionsjahr, sondern ob Wissen dort originär publiziert ist.

      Die Norm in der aktuellen Fassung ist die Primärquelle, ein Fachbuch über die Norm in dieser Fassung ist eine Sekundärquelle. Ein Lehrbuch, das mehrere Fachbücher didaktisch vereint, wäre eine Tertiärquelle.

      Freut mich, wenn Ihnen dies hilfreich ist,
      viele Grüße
      Thomas Träger

  • Vincent

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Träger,

    vorab vielen Dank für Ihre Zitierhinweise.

    Ich hätte eine Frage bzgl. der Zitation der DIN EN ISO 9001:2015.

    In meiner Arbeit zitiere ich aus der Einleitung und aus dem 7. Teil „Unterstützung“ der Norm.

    Können Sie mir sagen, wie ich das in meinem Quellenverzeichnis bzw. Fußnote korrekt angebe?

    Reicht es wenn ich im Quellenverzeichnis „DIN e.V. (Hrsg.): DIN EN ISO 9001:2015-11. Qualitätsmanagementsysteme-Anforderungen. Beuth, Berlin, 2015“ angebe?

    Ich bin mir nicht sicher, wie ich sonst den Teil „Einleitung“ korrekt angeben kann.

    Vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße
    Vincent

    • Thomas Träger

      Guten Tag Vincent,

      für das Quellenverzeichnis ist Ihre Lösung genau richtig: Dort wird ein Werk bzw. eine Publikation nur einmal angegeben, auch wenn daraus verschiedene Teile in der Arbeit genutzt werden (Ausnahme: Beiträge aus einem Sammelwerk, die von verschiedenen Autoren erstellt wurden).

      In den Fußnoten sollen Sie dagegen die Fundstellen genau spezifizieren, um dem Leser das Auffinden der wörtlich oder sinngemäß übernommenen Inhalte zu ermöglichen. D.h. geben Sie in den Fußnoten im einfachsten Fall die (über die Teile fortlaufende) Seitenzahl an oder sonst „…, 7. Teil, S. x“.

      Viele Grüße
      Thomas Träger

  • Stefan

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Träger,

    darf man genauso Bilder wie Text aus den Normen zitieren?
    Bei mir geht es z.B. um die DIN EN ISO 9001:2015.

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße
    Stefan

    • Thomas Träger

      Sehr geehrter Stefan,

      ja, dürfen Sie. Das Zitat belegt die Fundstelle und weist diese für den interessierten Leser nach. Ebenso können Sie Abbildungen belegen, wobei man dann zu einer Abbildung die Quelle angbit, also z.B. „Quelle: …“. Tipp: Ich empfehle immer, Abbildungen selbst nachzuzeichnen und nicht als Scan etc. zu übernehmen. Bei nach Vorlage erstellten Abbildungen wird dennoch keine „Eigene Darstellung“ daraus, sondern es bleibt als Quelle bei der DIN EN ISO 9001:2015.

      Viel Erfolg, viele Grüße
      Thomas Träger

  • Dexheimer

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Träger,

    wie gebe ich eine Quelle ohne klaren Herausgeber an, z.B. bei der TRGS 600 (Technische Regel für Gefahrstoffe)

    • Thomas Träger

      Sehr geehrter Herr D.,

      bei Technischen Regeln (TR) wird zuerst die Herausgeberschaft genannt, da der konkrete menschliche Autor unbekannt ist. Zudem ist bei den TR wie bei den Normen die Fassung wichtig. Die TRGS 600 z.B. ist aktuell in der Fassung vom 27.07.2020. Bei reinem Kurzbeleg zitieren Sie eine Belegstelle zur vergleichenden Betrachtung wie folgt:

      Vgl. TRGS 600 (2020), S. 1.

      Im Quellenverzeichnis liefern Sie weitere Informationen:

      TRGS 600 (2020): Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 600, in der Fassung vom 27.07.2020, herausgegeben vom Ausschuss für Gefahrstoffe, online verfügbar unter: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-600.pdf (Zugriff am 28.11.2022).

      Es freut mich, wenn Ihnen dies hilfreich ist. Viele Grüße
      Thomas Träger

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