Aufwärtsregel beim Zitieren

Bei der Literaturrecherche kommt man mit einer Menge potenzieller Literaturquellen und Datenquellen in Kontakt. Dies führt zu der Frage, aus welchen Quellen man zitieren darf und aus welchen man besser nicht zitieren sollte? Die Aufwärtsregel, die Ihnen in diesem Beitrag erläutert wird, gibt hierzu gute, leicht nachzuvollziehende Hinweise.

Die Aufwärtsregel besagt, dass man unter Beachtung der Zitierpflicht in der eigenen wissenschaftlichen Arbeit nur aus Werken zitieren sollte, die hinsichtlich ihrer Zitierwürdigkeit über der eigenen Arbeit stehen.

Diese Regel bedarf der Erläuterung:

Zu guter wissenschaftlicher Arbeit gehört es, sich mit den Primärquellen zu befassen und die eigenen Erkenntnisse dort zu gewinnen. Diese Quellen sind uneingeschränkt zitierwürdig. Nach der Aufwärtsregel können sie in der Bachelor- und Masterthesis genauso verwendet werden wie in einer Dissertation.

Ein Beispiel:

Eine Abschlussarbeit befasst sich mit den Wettbewerbskräften, den „Five Forces“, nach Michael E. Porter. Die Verwendung des originalen Journal-Artikels oder z.B. des von Porter verfassten Fachbuchs „Competitive Strategy: Techniques for Analyzing Industries and Competitors“ (*) genügt der Aufwärtsregel voll.

Sekundärquellen sind typischerweise eine Zusammenfassung der Erkenntnisse primärer Quellen. Lehrbücher fassen zum Beispiel die originalen Journal-Artikel bzw. Fachbücher zusammen. Damit gelten sie als Sekundärquellen und sind in den Augen mancher Gutachter nur eingeschränkt zitierwürdig. Wenn das Lehrbuch allerdings von einem renommierten Autor stammt, sind dessen Exzerpte und Interpretationen durchaus zitierwürdig – insbesondere, wenn eher allgemeine Definitionen und Modelle belegt werden sollen.

Ein Beispiel:

Das Buch „Strategisches Management“ (*)von Günter Müller-Stewens und Christoph Lechner enthält Ausführungen zum Porter-Modell der „Five Forces“. Die Autoren sind renommierte Fachleute, das Buch etabliert, der Verlag für seine Lehrbuchreihen geschätzt – die Zitierwürdigkeit ist sicher höher als die der eigenen Abschlussarbeit: Aufwärtsregel erfüllt.

Gleichwohl soll nicht verschwiegen werden, dass auf Grund der qualitativ unterschiedlichen Anforderungen an eine Bachelor- bzw. Master-Arbeit bei letzterer unbedingt der Weg zur Originalquelle empfohlen wird.

Andere Abschlussarbeiten oder unbekannte Quellen aus dem Internet erfüllen die Aufwärtsregel üblicherweise nicht. „Üblicherweise“ meint, dass man den Einzelfall prüfen muss. Handelt es sich bei der anderen Arbeit um einen Zusammenstellung theoretischer Überlegungen aus Primär- und Sekundärquellen, ergibt dies eine Tertiärquelle, deren Güte fraglich bleibt.

Ein Beispiel:

Eine andere Bachelorarbeit hat sich ebenfalls mit den Fünf Wettbewerbskräften von Porter befasst. Das Porter’sche Modell hieraus zu zitieren, wäre ein Verstoß gegen die Aufwärtsregel, denn beide Abschlussarbeiten sind hinsichtlich ihrer Zitierwürdigkeit gleich.

Wenn die andere Abschlussarbeit allerdings eine eigene empirische Untersuchung für eine bestimmte Branche durchgeführt hat, können deren Ergebnisse durchaus zitierwürdig sein.

In diesem Fall wäre eine Zitation der fremden Arbeit gemäß Aufwärtsregel denkbar – allerdings nur für die empirische Studie, nicht für Porter.

Wichtig ist es an dieser Stelle, auf die Zitierpflicht hinzuweisen. Sie muss in jedem Fall beachtet werden. Das heißt, dass auch eine Quelle genannt werden muss, die zwar eventuell nicht der Aufwärtsregel genügt, aber verwendet wurde.

Die Aufwärtsregel ist damit im Allgemeinen erfüllt, wenn es sich bei der eigenen Arbeit um eine Bachelor- oder Masterthesis handelt und aus einer wissenschaftlich anerkannten Quelle zitiert werden soll. Aus anderen Abschlussarbeiten sollte nicht zitiert werden, selbst wenn diese in einem Verlag publiziert wurden.

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