Zitierpflicht
Studien- und Abschlussarbeiten unterliegen ebenso wie weiterführende wissenschaftliche Arbeiten der Zitierpflicht.
Bei der Zitierpflicht handelt es sich um ein Gebot, wonach jeder fremde Gedanke und jede verwendete Quelle in der eigenen Arbeit kenntlich zu machen sind. Dazu dient das Zitat.
Wer dieses Gebot missachtet, setzt seine Arbeit dem Verdacht des Plagiats aus. Weiterhin ist es schlicht unfair, sich „mit fremden Federn“ zu schmücken und fremde Leistung als eigene auszugeben. Zuletzt gibt es auch noch eine gesetzliche Verankerung der Zitierpflicht: Wer aus fremden Werken zitiert, darf dies nur, wenn er zugleich eindeutig die Quelle der Übernahme benennt (§ 63 Abs. 1 UrhG).
Die Beachtung der Zitierpflicht sollte für Wissenschaftler und Studierende selbstverständlich sein.
Was muss gemäß Zitierpflicht zitiert werden?
Für Studierende ist oftmals fraglich, wo die Zitierpflicht beginnt: Schließlich hat man ja fast sein gesamtes Wissen auf die ein oder andere Art von Dritten vermittelt bekommen, daher müsste grundsätzlich nahezu alles der Zitierpflicht unterliegen.
Ganz so weit geht es nicht. Nach wissenschaftlichem Verständnis müssen Aussagen und Sachverhalte, die allgemein bekannt sind, nicht mit einem Zitat belegt werden, auch wenn die Erkenntnisse letztlich von Dritten stammen oder vermittelt wurden.
Ein Beispiel:
Marketing als „Werbung“ steht oft in der Kritik.
Obige Aussage ist weitgehend banal und muss daher nicht belegt werden. Anders sieht es aus, wenn weitere Informationen zur Argumentation gegeben werden:
Das Marketing wird dafür kritisiert, dass es nur positive Eigenschaften von Produkten kommuniziert und lediglich „Scheininformationen“ vermittelt.²
________________________________________
² Vgl. Bruhn, Handbuch, 2012, S. 258.
Im Zweifelsfall, ob nun ein Fall für die Zitierpflicht vorliegt oder nicht, helfen folgende Anhalspunkte:
- Relevante Sachaussagen,
- Definitionen sowie
- Sammlungen von Vor- und Nachteilen
sind mit ihrer jeweiligen Quelle zu belegen.
Qualität der zitierten Quellen
Eventuell stammt die zu zitierende Sachaussage aus einer „unschönen“ Quelle. Damit ist eine Quelle gemeint, die unter dem Gesichtspunkt der Zitierwürdigkeit eher vermieden werden sollte – dies kann z.B. eine Publikumszeitschrift sein, oder aber eine allgemeine Internetquelle. Darf diese Quelle dann verwendet werden?
Aus Sicht der Zitierpflicht muss diese Quelle sogar verwendet werden. Wie oben bereits geschrieben ist es oberstes Gebot, alle genutzen Quellen kenntlich zu machen. Wer hier aus Angst vor eine „schlechten Quelle“ die Zitierpflichten missachtet, verstößt gegen die Eigenständigkeitserklärung und riskiert den Plagiatsvorwurf.
Wer allerdings noch am Anfang seiner Hausarbeit, Bachelor- oder Master-Thesis steht, sollte frühzeitig versuchen, die Sachaussagen „schlechter Quellen“ durch die „besserer Quellen“ zu ersetzen. Dazu dienen Überlegungen zu Zitierfähigkeit, Zitierwürdigkeit und Themenrelevanz einer Quelle.
Pingback: Aufwärtsregel beim Zitieren – Thema-Abschlussarbeit